§ 4 Abs 1 lit c StVO (Verkehrsunfälle, Mitwirkungspflicht, Verletzung, keine; Überlassen eines Kraftfahrzeuges an Person ohne Lenkberechtigung; Kenntnis davon zumindest im Laufe der Fahrt)
§ 4 Abs 1 lit c StVO (Verkehrsunfälle, Mitwirkungspflicht, Verletzung, keine; Überlassen eines Kraftfahrzeuges an Person ohne Lenkberechtigung; Kenntnis davon zumindest im Laufe der Fahrt)