§ 12 AlVG (Arbeitslosigkeit; Geschäftsführung; Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, das Organschaftsverhältnis zur Gesellschaft nicht beendende; neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld aus Anwartschaft begründendem Beschäftigungsverhältnis, nicht berücksichtigtes)
VwGH 26.05.2004, 2001/08/0216