§ 35 Abs 3 ASVG (Übertragung der Meldepflichten vom Dienstgeber auf Bevollmächtigte; Erfordernis der Bekanntgabe des Namens und der Anschrift des Bevollmächtigten unter dessen Mitzeichnung, nicht vorliegende)
§ 35 Abs 3 ASVG (Übertragung der Meldepflichten vom Dienstgeber auf Bevollmächtigte; Erfordernis der Bekanntgabe des Namens und der Anschrift des Bevollmächtigten unter dessen Mitzeichnung, nicht vorliegende)