§ 24 Abs 2 AlVG (Widerruf und rückwirkende Berichtigung des Arbeitslosengeldes; nachträgliche Bemessung des Arbeitslosengeldes, unbegründete)
§ 25 Abs 1 Satz 3 AlVG (Ersatz einer unberechtigt empfangenen Leistung, nachträglich vorgelegter Einkommenssteuerbescheid; gutgläubiger Bezug, die Rückforderung nicht ausschließender; das anzurechnende Einkommen übersteigender Rückforderungsbetrag, nicht begründeter)