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VwGH 26. 5. 2004, 2001/08/0134 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2005/1536ZfV 2005, 911 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 4 Abs 2 ASVG (Pflichtversicherung, Dienstnehmer, persönliche Abhängigkeit; generelle Vertretungsbefugnis, nur bei jederzeitiger Heranziehung irgendeines geeigneten Vertreters nach Gutdünken; Musiklehrer, stundenplanmäßiger Unterricht, für Bindung an bestimmte Arbeitszeiten sprechend; Vertretung nur bei Verhinderung und mit Einverständnis der Musikschulleitung, allein für Annahme genereller Vertretungsbefugnis nicht ausreichend)

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