§ 49 Abs 1 ASVG (Entgelt; Anspruchslohn, maßgeblicher; Kollektivvertrag für die Angestellten der Sparkassen)
§ 49 Abs 2 ASVG (Sonderzahlungen; sonstige Zulagen, in die Berechnung der Sonderzahlung einzurechnende; ebenso)
§ 6 ABGB (Auslegung von Kollektivverträgen nach den für Gesetze geltenden Regeln; eigentümliche Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang; Absichten der Kollektivvertragsparteien, nur relevante, wenn sie im Wortlaut Niederschlag finden)