§17 Abs 7 ASVG (Weiterversicherung in der Pensionsversicherung; Beginn der Weiterversicherung; Antragsprinzip; Willenserklärung einer Partei, verfahrensrechtliche Bewertung analog den Vorschriften des bürgerlichen Rechts; Betreuungspflicht der Beh; unklarer Antrag, im Zweifel nicht nur auf die ausdrücklich erwähnte Leistung zu beziehender, Verpflichtung der Behörde, den Antragsteller zur Präzisierung aufzufordern; formloser Antrag auf Pension, Präzisierung in Hinblick auf den mitbeantragten Erwerb von Versicherungszeiten zulässig)