§ 3 Abs 1 PrR-G (Veranstaltung eines Hörfunkprogramms; Zulassung; Zulasssungsdauer)
§ 5 Abs 1 PrR-G (Anträge auf Zulassung; jederzeitige Einbringung ausgenommen bei Anwendung des § 13 )
§ 5 Abs 2 Z 2 PrR-G (Antragsinhalt; Nachweis über Erfüllung der Voraussetzungen nach §§ 7 bis 9 ; unter anderem Vorkehrungen zur Sicherstellung der Bindung einer Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Zustimmung der Gesellschaft; entsprechende Änderung im Gesellschaftsvertrag; Nachweis erst im Berufungsverfahren; Zulässigkeit, keine)