vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 18. 3. 2004, 2002/03/0188 (POST- UND FERNMELDEWESEN)

JudikaturPOST- UND FERNMELDEWESENZfV 2005/1517ZfV 2005, 901 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 41 Abs 3 TKG (Entscheidung über Zusammenschaltung durch Regulierungsbehörden; Festlegung von Zusammenschaltungsentgelten nicht marktbeherrschender Unternehmen, kein Gebot zu einheitlicher Festsetzung)

VwGH 18.03.2004, 2002/03/0188

Soweit sich die Beschwerde dagegen richtet, dass die Zusammenschaltungsentgelte in anderer Höhe festgelegt wurden als hins der Zusammenschaltung mit einem anderen Mobilnetzbetreiber, kommt ihr keine Berechtigung zu, da sich aus § 41 Abs 3 TKG nicht ableiten lässt, dass im Falle von Zusammenschaltungsstreitigkeiten die Zusammenschaltungsentgelte nicht marktbeherrschender Betreiber einheitlich festzulegen wären (VwGH 18.03.2004, 2002/03/0165, s oben).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!