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VwGH 25. 2. 2004, 2001/03/0373 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2005/1503ZfV 2005, 894 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 13 Abs 1 Z 1 GefahrgutbeförderungsG (Anweisungspflicht des Absenders anlässlich der Übergabe gefährlicher Güter zur Beförderung auf der Straße; Übertretung dieser Pflicht setzt verschiedene Rechtspersonen voraus)

§ 27 Abs 2 Z 9 GefahrgutbeförderungsG (Übertretung)

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