§ 5 Abs 1 lit c Vlbg GVG (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, Rechtserwerb, Genehmigung, Voraussetzungen; Zweck des Wohnbaues und kein überwiegendes Interesse an Erhalt der bisherigen Nutzung gegenüber neuen Verwendung; Schaffung von „Baulandreserve“ für minderjährige Kinder)
VwGH 05.08.2004, 2001/02/0190