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VwGH 14. 9. 2004, 2001/11/0329 (GESUNDHEITSWESEN)

JudikaturGESUNDHEITSWESENZfV 2005/1492ZfV 2005, 889 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 1b Abs 1 ImpfschadenG idF BGBl I 1999/16 (Entschädigung für Schäden, die durch Impfung verursacht worden sind; ImpfschadenG sieht gesonderten Abspruch über Vorliegen eines Impfschadens nicht ausdrücklich vor; Anerkennung eines Impfschadens steht mit den übrigen Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch in keinem untrennbaren rechtlichen Zusammenhang)

VwGH 14.09.2004, 2001/11/0329

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