§ 6 Abs 1 AsylG 1997 (Abweisung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet, keine Behauptungen im Sinne einer im Herkunftsstaat drohenden Verfolgung; Ausgehen von den Behauptungen des Asylwerbers, keine Bewertung der Glaubwürdigkeit)
VwGH 30.09.2004, 2002/20/0086