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VwGH 30. 9. 2004, 2001/20/0430 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2005/1468ZfV 2005, 878 Heft 6 v. 2.1.2006

§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages; Asylrelevanz von Übergriffen Dritter, Aserbaidschan, armenisch-aserbaidschanischer Konflikt, Kinder aus armenisch-aserbaidschanischer Mischehe)

VwGH 30.09.2004, 2001/20/0430

„Vor 1988 waren die Aserbaidschaner (Aseri) die größte ethnische Minderheit in Armenien. Die aserbaidschanische Minderheit betrug dem Zensus von 1979 zufolge 5,3 % der armenischen Bevölkerung. Nach dem Ausbruch des Konfliktes mit Aserbaidschan um Berg-Karabach wurden Angehörige der aserischen Minderheit in Armenien Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen sowie Gewaltakten der lokalen Bevölkerung sowie der Polizei. Die Übergriffe gegen die Aseri wurden von den armenischen Beh geduldet und auch unterstützt. Als Folge der Pogrome gegen die Armenier in Aserbaidschan ... wurden die Aseri aus Armenien entweder von den Beh ausgewiesen oder die Aseri verließen „von sich aus“ Armenien. Die aserbaidschanische Minderheit fürchtete Vergeltungsanschläge. Beh oder „wohlmeinende“ Nachbarn bzw Arbeitskollegen legten den Aserbaidschanern die „freiwillige“ Ausreise nahe. Die überwältigende Mehrheit der Aserbaidschaner, etwa 185.000, verließ damals das Land. Heute leben nur mehr wenige hundert, ca 400, ethnische Aseri in Armenien. Es handelt sich dabei um Personen in Mischehen (armenisch-aserbaidschanisch) bzw Kinder aus Mischehen bzw Personen, die wegen ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes keine Möglichkeit zur Flucht hatten. Die in Armenien verbliebenen Aseri versuchen sich hins ihrer Abstammung bedeckt zu halten, in vielen Fällen haben sie ihre Namen geändert. UNHCR hatte Kontakt zu den vereinzelt in Armenien verbliebenen Aserbaidschanern mit armenischen Ehepartnern, die jedoch mittlerweile nach Bedrohungen durch Nachbarn Armenien zumeist verlassen haben. Derzeit kommt es lt. offiziellen Aussagen der armenischen Regierung zu keinen Diskriminierungen von ethnischen Aseri. So betonte etwa Präsident Kotscharian in seiner Antrittsrede im März 1998 die Rechte der nationalen Minderheiten.

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