§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages; Einbeziehung des realen Hintergrundes in die Schilderungen des Asylwerbers zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit, primäre Pflicht der Erstbehörde)
VwGH 30.09.2004, 2001/20/0135
Im vorliegenden Fall hat die bel Beh die Bedeutung der Einbeziehung der Berichtslage für eine sachgerechte Würdigung der Angaben des Asylwerbers zutreffend hervorgehoben, das gemeinte Ereignis (und damit auch den gemeinten Ort) aufgrund zu oberflächlicher Prüfung aber nicht erkannt. Sie hat ihre in einem zentralen Punkt auf die Berichtslage gestützte Beweiswürdigung dadurch mit Unschlüssigkeit belastet und es versäumt, die Behauptungen des Bf (nicht nur über die Lage des Ortes „Udi“, sondern auch) über den Hergang der Ereignisse an deren tatsächlichem Verlauf zu messen. Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften.