§ 1 Z 4 AsylG 1997 (Begriffsbestimmungen, Herkunftsstaat, Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Fremde hat beziehungsweise bei Staatenlosigkeit Staat des früheren gewöhnlichen Aufenthaltes, Prüfung)
§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages; Flüchtlingsstatus, Bestehen unabhängig von formeller Zuerkennung; Veröffentlichung von Gedichten religiösen beziehungsweise regimekritischen Inhaltes; Iran)