Art 7 Abs 2 RL 97/33/EG über die Zusammenschaltung in der Telekommunikation (Zusammenschaltungsentgelte, Grundsätze der Transparenz und Kostenorientierung, Anwendung auf Marktbeherrscher iSd § 33 TKG )
Art 9 Abs 1 RL 97/33/EG über die Zusammenschaltung in der Telekommunikation (Förderung und Sicherung der Zusammenschaltung durch die Regulierungsbehörden, zum größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen und Nutzen für die Endverbraucher)