§ 15 Abs 2 GehG (Nebengebühren, Pauschalierung, Voraussetzungen; Bemessung nach mehrmonatigen Gegebenheiten)
§ 15 Abs 5 GehG (ebenso, pauschalierte, Behalteregelung, Ruhensbestimmung, Abwesenheit vom Dienst, Auslegung, hier Dienstzuteilung für weniger als einen Monat)