§ 1 TFLG 1996 (Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung; kein Anspruch ableitbar, dass materiell oder ideell geteiltes Eigentum jedenfalls aufzulösen ist)
§ 20 Abs 6 TFLG 1996 (Abfindungsanspruch; materiell geteiltes Eigentum ist aufzulösen, wenn dies mit den Zielen der Zusammenlegung vereinbar ist und von allen betroffenen Parteien begehrt wird)