§ 50 Abs 4 AWG 2002 (vereinfachtes Verfahren; Parteistellung; Nachbarn haben nur ein Anhörungsrecht; Nachbarn kommt in der Frage, ob überhaupt die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens gegeben sind, insoweit eingeschränkte Parteistellung zu)
§ 2 Abs 6 Z 5 AWG 2002 (Nachbar; Begriff; bloße Möglichkeit einer Gefährdung oder Belästigung reicht für Nachbarstellung aus)