§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, Vorgesetzter, Leiter einer Dienststelle, Vertrauensverlust)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung von Leitungsfunktion, Zuweisung eines niedriger bewerteten Arbeitsplatzes, schonendste Variante)