vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 16. 12. 2004, G 66/04 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2005/1397ZfV 2005, 824 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 109 Abs 1 lit e KFG 1967 (Fahrschulbewilligung, nur natürlichen Personen; Qualifikationen; Diplom der Fakultät für Maschinenbau oder für Elektrotechnik einer österreichischen Technischen Universität oder das Diplom einer Fachhochschule für Maschinenbau oder für Elektrotechnik oder die Reifeprüfung an einer österreichischen Höheren technischen Lehranstalt maschinenbau- oder elektrotechnischer Richtung)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!