§ 68 Abs 1 AVG (Identität der Sache; Änderung der Rechtslage, keine entscheidende; Tir ROG, Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Erweiterung bestehender Betriebe in Gebieten, in denen sie nicht mehr neu errichtet werden dürften)
VwGH 17.05.2004, 2002/06/0203