§ 13 Abs 3 AVG (Verkehr zwischen Beh und Beteiligten, Anbringen, Mängel schriftlicher Anbringen, Mängelbehebungsauftrag)
§ 66 Abs 2 AVG (Rechtsschutz, Berufung, Zurückverweisung; Zulässigkeit, hier: keine; Zurückweisung eines Antrages wegen Nichtbehebung von Mängeln)