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VwGH 17. 5. 2004, 2001/06/0077 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/1366ZfV 2005, 798 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 69 Abs 1 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens)

§ 69 Abs 2 AVG (ebenso; binnen dreier Jahre nach Erlassung des Bescheids; Mehrparteienverfahren; Zustellung an die einzelne Partei maßgeblich; Rechtskraft mit ungenütztem Ablauf der Berufungsfrist, verspätete Berufung ohne Einfluss auf den Zeitpunkt des Beginns des Fristenlaufs, Zeitpunkt der Erledigung der verspäteten Berufung irrelevant)

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