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VwGH 2. 6. 2004, 2001/04/0242 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/1361ZfV 2005, 796 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 66 Abs 4 (Rechtsschutz, Berufung, Entscheidung in der Sache selbst; meritorische Entscheidung nach Parteienantrag, bloße Behebung; Zulässigkeit - abgesehen Fälle des Abs 2 - keine)

VwGH 02.06.2004, 2001/04/0242

Die BerufungsBeh hat, wenn der meritorischen Entscheidung der Vorinstanz ein Antrag einer Partei zugrunde lag (im Beschwerdefall die auf § 79a GewO gestützten Anträge der Bf als Nachbarn), - abgesehen vom Fall des § 66 Abs 2 AVG - auch über diesen Antrag abzusprechen.

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