§ 19 Abs 2 VStG (Strafbemessung, unter anderem Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Beschuldigten; Berücksichtigung der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschuldigten; amtswegige Ermittlungspflicht)
§ 44a Z 2 VStG (Straferkenntnis, Spruch, Inhalt; übertretene Rechtsvorschrift; Zitierung einer nicht bestehenden Ziffer einer Bestimmung, mangels eigenen Tatbestands, der solcherart zitiert würde, unschädlich)