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VwGH 23. 7. 2004, 2004/02/0229 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2005/1345ZfV 2005, 793 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Zurückziehung; mangelndes Interesse an meritorischer Erledigung; Bewilligung; Zeitablauf, keine Erteilung auch im Falle aufhebenden Erkenntnisses)

VwGH 23.07.2004, 2004/02/0229

Im Beschwerdefall ist ein Interesse der bf Partei an einer meritorischen Erledigung der vorliegenden Beschwerde durch den VwGH nicht (mehr) ersichtlich: Die für den Zeitraum 3. 3. 2003 bis 3. 3. 2004 beantragte Bewilligung könnte - selbst bei einem aufhebenden Erk (infolge Zeitablaufes) nicht mehr erteilt werden, da eine gesetzliche Grundlage für eine „rückwirkende“ Bewilligung (als konstitutivem Verwaltungsakt) nicht besteht (VwGH 04.06.2004, 2004/02/0126).

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