§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Zurückziehung; Einstellung; Verwaltungsstrafverfahren, Amtsbeschwerde, Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist; Möglichkeit der zukünftigen Bestrafung des Mitbeteiligten, keine; Rechtliches Interesse an meritorischer Erledigung, keines)
§ 42 Abs 2 VwGG (Erkenntnisse; Aufhebung, keine bloße Feststellung der Rechtswidrigkeit)