§ 1 Abs 1 StVO 1960 (Straße mit öffentlichem Verkehr, wenn sie von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden kann; Hinweis auf die Eigenschaft eines Kaufhausparkplatzes als Privatstraße)
VwGH 20.07.2004, 2002/03/0223
Straßen mit öff Verkehr sind gem § 1 Abs 1 zweiter Satz StVO solche, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benutzt werden können.