§ 82 Abs 1 StVO (Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken, Bewilligungspflicht; Werbung für einen Gewerbebetrieb; Werbeständer; Standfestigkeit der Aufstellung und leichtes Ausweichen für Fußgänger, Erheblichkeit, keine)
VwGH 15.07.2004, 2001/02/0254 (Amtsbeschwerde)