§ 4 Abs 2 ASVG (Dienstnehmer-eigenschaft, persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit; generelle Vertretungsbefugnis, in nachtäglich erstellter schriftlicher Rahmenvereinbarung vorgesehene, nicht gegebene; Schilehrer, nach den gesetzlichen Bestimmungen des Tiroler Schischulgesetztes kein generelles Vertretungsrecht zulässig)