§ 2 Abs 2 lit b Stmk BaumschutzG 1989 (Verordnungsermächtigung; Verordnung muss die schriftliche Anzeigepflicht für die nach § 3 Abs 2 verbotenen Maßnahmen - wie zum Beispiel das Entfernen geschützter Bäume - vor ihrer Durchführung vorsehen; Genehmigung der angezeigten Maßnahme)
§ 2a Abs 1 Stmk BaumschutzG 1989 (Vorschreibung von Ersatzpflanzungen im Bewilligungsbescheid)