§ 3 Abs 1 Stmk NSchG 1976 idF LGBl 2000/35 (anzeigepflichtige Vorhaben; Vorschreibung von Auflagen nur innerhalb von 3 Monaten, fristgerechte Zustellung an den Adressaten der Auflagen; danach Unzuständigkeit der Behörde)
§ 6 Abs 2 Stmk UmweltschutzG 1988 (Parteistellung des Umweltanwaltes)