§ 24 Abs 1 FSG (Entziehung der Lenkberechtigung)
§ 7 Abs 4 Z 3 FSG (Verkehrszuverlässigkeit; Delikte gegen Leib und Leben)
§ 25 Abs 1 FSG (Dauer der Entziehung; Einrechnung von Haftzeiten; „Freigänger“ kann sein Wohlverhalten bei Aufenthalten außerhalb der Haftanstalt unter Beweis stellen)