§ 7 Abs 1 GütbefG 1995 (gewerbsmäßige Güterbeförderung von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten in das Ausland mit Bewilligung; Bewilligung nicht erforderlich bei Bestehen einer Vereinbarung gemäß § 8 )
§ 7 Abs 1 GütbefG 1995 (gewerbsmäßige Güterbeförderung von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten in das Ausland mit Bewilligung; Bewilligung nicht erforderlich bei Bestehen einer Vereinbarung gemäß § 8 )