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VwGH 28. 4. 2004, 2001/03/0429 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2005/1264ZfV 2005, 759 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 6 GefahrgutbeförderungsG (Vorschriften für Fahrzeuge zum Transport gefährlicher Güter)

§ 7 Abs 2 Z 5 GefahrgutbeförderungsG (Beförderung gefährlicher Güter nur, wenn die Verwendung der Fahrzeuge gemäß § 6 zulässig ist)

§ 13 Abs 5 Z 1 GefahrgutbeförderungsG (Pflicht des Zulassungsbesitzers, dafür zu sorgen, dass ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug nur dann zur Beförderung gefährlicher Güter verwendet wird, wenn die Voraussetzungen gemäß § 6 erfüllt sind)

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