Art 94 B-VG (Trennung von Justiz und Verwaltung; keine materiell-rechtliche Prüfung eines Ersuchens um Vollstreckung einer ausländischen strafgerichtlichen Entscheidung durch den Bundesminister für Justiz)
§ 2 Auslieferungs- und RechtshilfeG - ARHG (ausländisches Vollstreckungsersuchen; Verletzung wesentlicher österreichischer Interessen)