§ 78 Abs 2 GewO 1994 (Betriebsanlagen; Abstandnahme von der Verpflichtung zur Herstellung des dem Genehmigungsbescheid entsprechenden Zustandes auf Antrag; Bescheidausspruch, hier: keiner; Ermächtigung zur eigenmächtigen Setzung abweichender Maßnahmen, keine)
§ 367 Z 25 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Nichteinhaltung von Auflagen in Betriebsanlagengenehmigungsbescheid)