§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Flüchtlingseigenschaft im Zeitpunkt der Ausreise, Betrachtung unter dem Gesichtspunkt des Eintritts eines Endigungsgrundes; Verfolgung ethnischer Albaner durch serbisches Militär, Südserbien)