Anlage A Rn 2201 Z 8 RL 94/55/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Gefahrguttransport auf der Straße idF RL 96/86/EG (Stoffe und Gegenstände der Klasse 2; unter anderem ungereinigte leere Gefäße, die Stoffe der Klasse 2 enthalten haben)