§ 16 GehG (Überstundenvergütung)
§ 61 Abs 1 Z 2 GehG (Bundeslehrer, Vergütung von Mehrdienstleistungen, unter anderem Einrechnung von Nebenleistungen nach § 9 BLVG ; einmalige Teilnahme an einer dreistündigen Konferenz)
§ 9 Abs 1 BLVG (Einrechnung von Nebenleistungen, Klassenvorstand)