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VwGH 8. 7. 2004, 2003/07/0145 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2005/1206ZfV 2005, 731 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 1 Abs 2 Z 1 OÖ Flurverfassungs-Landesgesetz 1979 (FLG) (Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung; zur Erreichung der Ziele sind in erster Linie die Nachteile abzuwenden, zu mildern oder zu beheben, die verursacht werden durch bestimmte Agrarstrukturmängel; unwirtschaftliche Betriebsgröße; Beseitigung der unzureichenden Betriebsgröße nur dann für die Flurbereinigung erforderlich, wenn die dazu dienende Maßnahme ihrerseits den Kriterien einer erfolgreichen Zusammenlegung unterliegt; nur dann Abwicklung im Rahmen des Flurverfassungsgrundsatzgesetz, ansonsten fällt eine solche Maßnahme nur in den Anwendungsbereich des Siedlungsrechtes)

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