§ 51 Abs 2 Krnt Flurverfassungs-Landesgesetz 1979 (FLG) (Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Agrargemeinschaft und ihren Mitgliedern durch die Behörde; keine inhaltlichen Entscheidungskriterien; Gebot einer zweckmäßigen und geordneten Bewirtschaftung; freihändige Vergabe der Verpachtung einer Eigenjagd ohne Möglichkeit der Beteiligung weiterer Bieter und ohne Abklärung des ortsüblichen Pachtzinses widerspricht dem genannten Gebot)