§ 91 Abs 3 ÄrzteG 1998 idF BGBl I 2001/110 (Ärztekammern in den Bundesländern; Deckung der Kosten; Festsetzung der Umlagen unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung der Art der Berufsausübung)
§ 91 Abs 3 ÄrzteG 1998 idF BGBl I 2001/110 (Ärztekammern in den Bundesländern; Deckung der Kosten; Festsetzung der Umlagen unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung der Art der Berufsausübung)