§ 38 Abs 3 Tir ROG 1997 (Wohngebiet oder gemischtes Wohngebiet; rechtmäßig bestehende Betriebe, die in der Widmungskategorie nicht mehr zulässig; Errichtung von Gebäuden für diese Betriebe, wenn nur geringfügige Erweiterung des Baubestandes und keine Gefahr für Leib und Leben und die Gesundheit, insbesondere durch Immissionen)