§ 32 Abs 4 OÖ ROG (Bebauungsplan, Festlegung der Höhe der Gebäude; Geschoßanzahl über dem Erdboden, der Hauptgesimshöhe oder der Gesamthöhe; Festlegung von zwei Geschoßen über Erdboden im Bebauungsplan; in den Hang gebautes Geschoß nicht einzurechnen; genaue Kotierung der Pläne erforderlich)
§ 31 Abs 4 OÖ BauO (Baubewilligung, Einwendungen der Nachbarn; gestützt auf Vorschriften, die auch dem Interesse der Nachbarschaft dienen)