§ 3 Abs 3 Krnt GdPlG (Gliederung des Baulands in Baugebiete; möglichste Vermeidung gegenseitiger Beeinträchtigungen; insb keine örtlich unzumutbaren Umweltbelastungen; Lärm, Staub, Geruch, Luftverunreinigung)
§ 23 Abs 3 Krnt BauO (Bauverfahren, Nachbarn, subjektive Rechte; Immissionsschutz; fehlende Feststellungen zu den beim Nachbarn auftretenden Belastungen)