§ 1 Wr GebrauchsabgabeG (Gebrauch des öffentlichen Gutes, über Gemeingebrauch hinaus; Bewilligungspflicht; Belassen eines Schanigartens über den in Punkt B 7 des Tarifs hinausgehenden Zeitraum)
§ 6 Wr GebrauchsabgabeG (Einrichtungen, durch die bewilligungspflichtiger Gebrauch ausgeübt wird; Entfernungsauftrag; auch hinsichtlich über 15.11. hinaus belassene Abfriedung)