§ 71b Abs 1 Wr BauO (Sonderbaubewilligungen; vor 1. 5. 1997 errichtete Gebäude ohne Baubewilligung, öff Interesse am Weiterbestand)
§ 71b Abs 3 Wr BauO (ebenso, Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung; Erhaltung bereits geschaffenen Wohnraums für die Bevölkerung; nicht anwendbar für konsenslos errichteten Wintergarten)